Barrierefreiheits-Erklärung
Das Städtische Gymnasium Neustadt in Holstein - Küstengymnasium Neustadt ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kgn.sh.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Barrierefreiheit - Stand der Umsetzung
Unser Maßstab für Barrierefreiheit basiert auf den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 auf Level AA sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Da die WCAG 2.1 im Juni 2018 veröffentlicht wurde, kurz vor der Erstellung dieser Internetseite im Jahr 2019, orientieren wir uns derzeit noch an WCAG 2.0. Wir planen jedoch, diese Internetseite schrittweise an die erweiterten Kriterien der WCAG 2.1 anzupassen, um die Nutzbarkeit für alle Besucherinnen und Besucher weiter zu verbessern.
Unsere Sprache
Wir bemühen uns, unsere Texte so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Informationen in Leichter Sprache
Wir bieten Ihnen wichtige Informationen auch in Leichter Sprache an. Sie finden diese auf unserer Seite mit den gesetzlichen Pflichtangaben:
Anpassungsfähiges Design
Wir haben diese Internetseite nach dem Ansatz des responsive web design umgesetzt: auf kleineren Bildschirmen erscheint ein vereinfachtes Layout.
Die Zoom-Funktion zur Vergrößerung der Inhalte im Browser vergrößert nicht nur den Text, sondern führt außerdem zu einer einspaltigen Ansicht, bei der kein horizontales Scrollen erforderlich ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Internetseite www.kgn.sh ist größtenteils mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Dies gilt im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102, in Verbindung mit § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie den entsprechenden Regelungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein (LBGG SH).
Derzeit nicht vollständig barrierefrei sind insbesondere folgende Inhalte:
- Dokumente im Format CSV, DOC/DOCX, PDF, XLS/XLSX und ZIP
- Teilweise ältere Dateien und Formulare
- Großteil des vorhandenen Bildbestandes (Titel nicht sprechend, Alt-Text nicht vorhanden, Beschreibung nicht vorhanden)
- Terminkalender (Terminliste als barrierefreie Alternative vorhanden)
Diese Inhalte sind vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei verfügbar, da ihre Umstellung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre (gemäß Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102).
Sollten Sie ein Dokument benötigen, das derzeit nicht barrierefrei zugänglich ist, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 04561 619‑316 oder per E-Mail an webservice@stadt-neustadt.de. Wir bemühen uns, Ihnen dann kurzfristig eine barrierefreie Alternative bereitzustellen.
Kontinuierliche Optimierung
Nicht nur die Browser, auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Internetseiten entwickeln sich permanent weiter. Wir optimieren dazu unsere Internetseite kontinuierlich auch für diese Hilfsmittel. So erreichen wir, dass unser Internetangebot für alle Besucherinnen und Besucher leichter zu nutzen ist.
Feedback und Kontaktangaben
Nutzerinnen und Nutzer dieserInternetseite können jederzeit online über das Formular “Fehler melden“
- etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an die Stadt Neustadt in Holstein als Schulträgerin mitteilen und
- Informationen über Inhalte anfordern, die von der Anwendung der Richtlinie (beispielsweise Dokumente) ausgenommen sind.
Beschwerdeverfahren
Bitte wenden Sie sich zunächst direkt an uns, wenn Sie auf Barrieren stoßen oder mit unseren Rückmeldungen nicht zufrieden sind. Wir bemühen uns, etwaige Probleme schnell und unkompliziert zu beheben.
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Internetseite benachteiligt zu sein und keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die folgende Bewschwerdestelle wenden:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.: Detailseite
Karolinenweg 1
(Büroanschrift)
24105 Kiel
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde
- erstellt am 23. Juni 2026 und
- zuletzt am 23. Juni 2026 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen erfolgte durch eine Selbstbewertung.